Kostenübernahme im Homeoffice

Was der Arbeitgeber zahlen muss

Im Regelfall muss ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber eingerichtet und die Kosten übernommen werden. Jedoch kommt es auf die Feinheiten im Arbeitsvertrag an.

Arbeit im Homeoffice

Das Arbeiten im Homeoffice unterscheidet sich aktuell noch überwiegend in zwei unterschiedliche Hauptbereiche. Der eine nennt sich „mobiles Arbeiten“, der andere Bereich wird Telearbeit genannt. Während der Arbeitgeber derzeit beim „mobilen Arbeiten“ gar keinen  arbeitsschutzrechtlichen Standard wahren muss, ist er verpflichtet, bei Mitarbeitern, die einer Telearbeit nachgehen, gewisse Einrichtungsgegenstände zu bezahlen und bereit zu stellen.

So könnte ein „Telearbeitsplatz“ aussehen

Während „mobiles Arbeiten“ dem Arbeitnehmer sämtliche Freiheiten lässt, wo er seine Tätigkeit ausübt, ist ein Telearbeitsplatz in der Regel ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz, der sich im Privatbereich des Beschäftigten befindet. Es kann aber auch sein, dass du nur den Computer, Bildschirm und Drucker auf den Esszimmertisch stellst.

Im Regelfall muss ein solcher Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber aber auch eingerichtet werden. Er muss dem Arbeitnehmer Möbel, Arbeitsmittel und Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen. Natürlich muss für einen solchen Telearbeitsplatz eine belastbare Datenleitung oder Internetanschluss vorhanden sein. Ein Telearbeitsplatz setzt die Annahme voraus, dass regelmäßig und zu bestimmten Zeiten von zu Hause aus gearbeitet wird. So muss der Arbeitsplatz auch zum Schutze der Gesundheit des Beschäftigten den ergonomischen und arbeitssicherheitstechnischen  Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes entsprechen.

Diese Dinge sollte der Arbeitgeber zur Verfügung stellen

Die Ausstattung des Telearbeitsplatzes muss gewisse Standards erfüllen. Dazu gehört geeignetes Equipment und Mobiliar wie zum Beispiel ein Telefon,  Schreibtisch, ein Bildschirm und ein Fünfpunktbürostuhl. Ebenso zählen benötigte Arbeitsmittel dazu wie PC, Notebook, Smartphone oder Tablets und die entsprechende Software. Der Rechner ist in der Regel mit der Betriebsstätte verbunden.

Dem individuellen Gestaltungsspielraum sind bei der Einrichtung des Telearbeitsplatzes allerdings auch schnell Grenzen gesetzt. Die Designer-Lampe, die Zimmerpflanze oder den extravaganten Bilderrahmen muss der Arbeitnehmer selber zahlen.

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