Arbeitsvertrag ist wichtig

Kann die Firma Homeoffice einfach anordnen?

Kann der Chef Dich ohne Deine Zustimmung an den häuslichen Schreibtisch schicken?

Schreibtisch

Letztlich kommt es auf Deine Zustimmung an. "Grundsätzlich muss Du nicht im Homeoffice arbeiten, wenn es gegen Deinen Willen passieren soll. Es kann aber sein, dass Du verpflichtet bist, wenn Dein Arbeitsvertrag dies hergibt", sagt Markus Meixner, Rechtsexperte von GENERATION Homeoffice. Eine Pflicht dort zu arbeiten, muss sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Üblicherweise unterschreibst Du einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitsort ausdrücklich aufgeführt ist (z.B. Ort oder Adresse des Betriebs). Die Nennung des Arbeitsortes ist Pflicht und nach § 2 Nr. 4 Nachweisgesetz gesetzlich zwingend dem Arbeitgeber vorgeschrieben.

Kein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift

Steht der Ort "dein Homeoffice" oder die Ortsangabe "mobiles Arbeiten" nicht in Deinem Arbeitsvertrag, so wäre ohne deine Zustimmung die Arbeit im Homeoffice nur durch eine Versetzung möglich. Versetzungen müssen grundsätzlich für Dich als Arbeitnehmer "zumutbar" sein; § 315 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Versetzung zur Arbeit im Homeoffice ist aber unzumutbar und nichtig und wirkungslos, wenn der Arbeitgeber damit gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt. Diese Vorschrift lautet Artikel 14 des Grundgesetzes. Die Unverletzlichkeit des Schutzes Deiner Wohnung ist auch in Krisenzeiten für den Arbeitgeber unantastbar. Zumutbar wäre die Versetzung allerdings immer, wenn der Arbeitgeber ein Hotelzimmer für Dich anmietet, in dem Du dann arbeiten sollst.

Nichts ohne Zustimmung

Hast Du der Arbeit im Homeoffice nicht widersprochen bzw. arbeitest Du einfach so zuhause, kommt damit eine mündliche und wirksame Änderung des Arbeitsvertrages zustande, was Dir aber als Vertragsergänzung noch schriftlich bestätig werden muss. Damit entsteht aber auch Dein Anspruch gegen den Arbeitgeber, unter Umständen weiter im Homeoffice arbeiten zu dürfen (private Notfälle).

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