Doch keine Verlängerung bis September

Beschlossene Sache: Homeoffice-Pficht endet am 30. Juni

Die Betriebe werden aber weiterhin verpflichtet, ihren Mitarbeitern zweimal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Foto: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Damit gerechnet hatten viele, jetzt ist es auch beschlossene Sache: Die Verpflichtung für Betriebe, ihren Mitarbeitern ein Homeoffice-Angebot zu machen, endet ganz offiziell am 30. Juni 2021. Der Grund für diese Entscheidung, auf die sich das Arbeitsministerium um Bundesminister Hubertus Heil mit Kanzleramtschef Helge Braun geeinigt haben, sei die weiter stark sinkende Infektionslage mit dem Corona-Virus. Die Betriebe werden aber weiterhin verpflichtet, ihren Mitarbeitern zweimal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten.

Ende der Notbremse bedeutet Ende der Homeoffice-Pflic

Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium wollte die Pflicht zur Heimarbeit eigentlich auch über den 30.06. hinaus fortführen, etwa im Rahmen einer überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Im jetzt gefundenen Kompromiss heißt es, dass Arbeitgeber weiterhin für reduzierte Kontakte im Betrieb zu sorgen haben. Dies sei Teil der Arbeitsschutzverordnung. So soll die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das „betriebsnotwendige Minimum“ reduziert werden. Die Neuregelung soll bis Ende September gelten und am kommenden Mittwoch beschlossen werden.

„Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht ist Teil des Infektionsschutzgesetzes, besser bekannt als Notbremse, und wird Ende Juni auslaufen“, sagte Braun im Gespräch mit der WirtschaftsWoche. „Die Notbremse wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlängert, weil wir momentan eine günstige Situation haben.“