Mittagessen im Homeoffice und Du kannst nicht mehr auf das günstige Kantinenessen zurückgreifen - das kann ganz schnell ganz teuer werden. Wenn Dein Chef das Kantinenessen bezuschusst und dadurch eigenes Geld in die Kantine für vergünstigtes Essen investiert, steht Dir diese Investition auch im Homeoffice zu. Ausnahme ist, der Arbeitsvertrag schließt solche Leistungen im Homeoffice ausdrücklich aus.
Essen als Arbeitgeberleistung
Maximal einkommenssteuerrechtlich zulässig sind aber für ein Mittagessen im Durchschnitt 6,50 Euro am Tag/pro Person als Arbeitgeberleistung. Als vermögenswerter Vorteil fällt auf den Sachbezug des Essens Einkommenssteuer aus dem Teil von 3,10 Euro an, die der Arbeitgeber Deinem Finanzamt zahlen muss. Mehr, aber ohne Steuerbegünstigung, in Essen investieren darf der Chef aber immer. Dabei gibt es Varianten in den Betrieben, welche von keiner eigenen Zuzahlung des Mitarbeiters (freies Mittagessen) bis zu einem kleineren Betrag pro Essen reicht. Entscheidend ist aber der Betrag, welcher durch Deinen Arbeitgeber insgesamt als Zuschuss pro Essen aufgewendet wird, um Dir die Sachleistung "Mittagessen" bereitzustellen. Dein Anspruch entsteht durch die fortwährende Gewährung von bezuschusstem Kantinenessen (sogenannt Betriebsübung) oder durch eine Allgemeinerklärung zur Leistung "Mittagessen" z.B. in der jeweiligen Betriebsordnung (sogenannt Gesamtzusage).
Quittung ist nötig
Auch im Homeoffice besteht Dein Anspruch auf den vergünstigten Bezug von Mittagessen. Mehr dazu siehe Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 18.01.2019, Bundessteuerblatt Band I Seite 66). Wenn Du also im Homeoffice eine Pizza bestellst, bitte die Quittung aufbewahren und den betrieblichen Zuschuss beim Chef einfordern - dann schmeckt die Pizza auch gleich viel besser.